Valorenversicherung

  • Ver­sicherung sämtlicher Juwelier­waren in Ihren Geschäfts­räumen, bei Foto­grafen, Gut­achtern, auf Aus­stellungen und Messen sowie bei Kunden­besuchen
  • Ver­sicherung für Trans­porte inklusive
  • Mit­versicherung der Betriebs­einrichtung

Was ist eine Valoren­versicherung?

Als Juwe­lier sind Sie einer Viel­zahl von Risiken ausge­setzt. Die Folgen dieser Risiken sind oft sehr er­heblich und können Ihre unter­nehmerische Exis­tenz nachhaltig gefährden. Um sich vor diesen Risiken zu schützen, bietet die Gothaer Valoren­versicherung GoValor den Schutz, den Juwe­liere wirklich brauchen – ob in Geschäfts­räumen, bei Aus­stellungen und bei Messen oder beim Trans­porten.

Nächtlicher Ein­bruch im Geschäft

Valoren­versicherung Schaden­beispiel

Bei einem nächt­lichen Ein­bruch wurden Schmuck und Uhren von erheb­lichem Wert gestohlen. Auch große Teile der Geschäfts­ein­richtung, wie z. B. Vitrinen und Auf­bewahrungs­schränke, wurden be­schädigt. Da auch der Ein­gangs­bereich stark in Mit­leiden­schaft ge­zogen wurde, er­stattet die Gothaer die Kosten einer vorüber­gehenden Be­wachung durch ein Wach­unternehmen. Der Betrieb kann erst nach einigen Tagen wieder aufge­nommen werden. Für den ent­standenen Sach­schaden kommt die Gothaer im Rahmen der vereinbarten Höchst­summen auf. Gleiches gilt für die lau­fenden Kosten und Gewinn­ausfälle, die durch die Betriebs­unter­brechung ent­standen sind, sofern dieser Zusatz­baustein gewählt wurde.

Einbruch beim Juwelier: Schützen Sie sich mit der Gothaer Valorenversicherung.

Was ist bei der Valoren­ver­sicherung versichert?

In der Gothaer ­Valoren­versicherung sind im Rahmen der All­gefahren­deckung sämt­liche Waren des Edelstein-, Juwelier- und Uhren­gewerbes sowie die dazuge­hörenden Roh­materialien, Halb- und Fertig­fabrikate Ihres eigenen Geschäfts­betriebes oder fremde Waren, sofern Sie hierfür nach Gesetz oder Verein­barung die Gefahr tragen, ver­sichert.

Der Ver­sicherungs­schutz kann durch verschie­dene Bau­steine auf die Geschäfts- und Betriebs­ein­richtung, die Gefahr der Betriebs­unter­brechung sowie Glas­versicherung erweitert werden.

Valoren­versicherung Kosten

Die Kosten für eine Valoren­versicherung hängen unter anderem von der Betriebs­art, dem Sorti­ment, dem Waren­wert und dem Lager­ort der Waren ab. Verein­baren Sie gerne ein tele­fonisches oder per­sönliches Beratungs­gespräch, um ein un­ve­rbindliches Preis­angebot zur Valoren­versicherung für Ihren Be­trieb zu erhalten.

Weitere Informa­tionen zur Gothaer Valoren­versicherung

Wo gilt die Valoren­versicherung?

Der Versicherungs­schutz der Valoren­versicherung besteht:

  • Während des Aufent­haltes in den eigenen Geschäfts­räumen, sofern die im Ver­sicherungs­vertrag aufgeführten Auf­be­wahrungs­vorschriften und Sicherungs­maßnahmen eingehalten werden
  • Während des Aufent­haltes außerhalb der eigenen Ge­schäfts­räume bei Kom­mis­sio­nären, Bearbeitungs­stät­ten, Heim­arbeitern/Heim­arbeiterinnen, Kund*innen und Banken. Werden die Waren dort in Schau­fenstern, Außen­vitrinen und -schaukästen unter­ge­bracht, besteht Versicherungs­schutz nur dann, wenn hierfür Versicherungs­schutz beantragt und schriftlich bestätigt wurde. Außer­halb der Geschäfts­zeit und außerhalb des ge­schäftlichen Umgangs mit den ver­sicherten Waren besteht Ver­sicherungs­schutz nur, wenn die Waren in für ihren Wert ange­messenen Wertbe­hältnissen aufbe­wahrt werden
  • Während der Mit­führung als Begleit­transport, Geschäfts-/Botengang im per­sönlichen Gewahr­sam der Versicherungs­nehmerin/des Ver­sicherungs­nehmers oder einer ihrer/seiner Ange­stellten/Mit­arbeiter*innen, sofern die Ver­bringung auf direktem Wege von einem Ort zum anderen erfolgt
  • Während der Mit­führung als Reise­lager, einschließ­lich aller notwen­digen Aufent­halte im per­sönlichen Gewahr­sam der Reise­lager­begleiter*innen, sofern die Personen hierfür geeignet und voll­jährig sind sowie im Vertrag namentlich genannt wurden
  • Bei einer Aufbe­wahrung am Domizil des Reise­lager­be­glei­ters bzw. der Reise­lager­begleiterin, sofern dies vertraglich verein­bart wurde und die Aufbe­wahrungs­vorschriften eingehalten werden
  • Bei Fahrten mit Kraft­fahrzeugen im Rahmen der jeweils gültigen Kraftfahr­zeug­klausel
  • Bei Reisen mit dem Flugzeug, wenn das Reise­lager als normales Hand­gepäck mitge­führt wird oder auf einem ge­sondert ge­buchten Nachbar­sitz befördert und ununter­brochen vom Reise­lager­begleiter bzw. der Reise­lager­begleiterin persönlich und unmittel­bar beauf­sichtigt wird
  • Während des Aufent­halts in Hotels oder anderen Beher­bergungs­stätten, wenn das Reise­lager gegen Ein­lieferungs­schein in Aufbe­wahrung gegeben wird sowie während Trans­porten mit Transport­unter­nehmen gemäß dem jeweils gültigen Bijouterie­valoren-Tarif

Häufige Fragen zur Valoren­versicherung

Für wen ist die Valoren­versicherung ge­eignet?

Welche Schäden sind mit der Valoren­versicherung abge­deckt?

Welche Ge­fahren und Schä­den sind von der Valoren­versicherung nicht abge­deckt?

Wie wird die Ver­sicherungs­summe bei der Valoren­versicherung er­mittelt?

Was er­halten Sie im Schadens­fall von einer Valoren­ver­sicherung?

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